Anwaltliche Unternehmensberatung für den Gesundheitsmarkt

Herzlich Wilkommen bei Messner Buscher Rechtsanwälte,
Ihrer Kanzlei für Medizinrecht.
Joachim Messner, Maria-Stephanie Buscher, Ute Frodl, Stefanie Raab
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Termine bundesweit auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach Absprache.
Aktuelles:
Newsletter Juli 2010


Entscheidungen des Bundessozialgerichts

6. Senat für Vertrags(zahn)arztrecht
Am 23. Juni 2010 ist vom 6. Senat des Bundessozialgerichts über folgende Angelegenheiten der Vertragsärzte entschieden worden:
- Vergütung von Substitutionsleistungen bei einem Versicherten bei kontinuierlichem Beigebrauch
- Vergütung von Leistungen eines gynäkologischen Belegarztes gegenüber Neugeborenen
- Sachlich-rechnerische Berichtigung von Leistungen aufgrund nicht "freier Tätigkeit" eines Vertragsarztes in Gemeinschaftspraxis
- Sonderbedarf für analytische Psychotherapie
- Aufhebung eines Schiedsspruches und Verpflichtung der Neufestsetzung einer Gesamtvergütungsvereinbarung für das Jahr 2002
