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Anwaltliche Unternehmensberatung für den Gesundheitsmarkt



Herzlich Wilkommen bei Messner Buscher Rechtsanwälte,

Ihrer Kanzlei für Medizinrecht.

 

Joachim Messner, Maria-Stephanie Buscher, Ute Frodl, Stefanie Raab

 

 

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr.

Termine bundesweit auch außerhalb dieser Öffnungszeiten nach Absprache.


Aktuelles:

Newsletter Juli 2010




Entscheidungen des Bundessozialgerichts


6. Senat für Vertrags(zahn)arztrecht

 

Am 23. Juni 2010 ist vom 6. Senat des Bundessozialgerichts über folgende Angelegenheiten der Vertragsärzte entschieden worden:  

  1. Vergütung von Substitutionsleistungen bei einem Versicherten bei kontinuierlichem Beigebrauch

  2. Vergütung von Leistungen eines gynäkologischen Belegarztes gegenüber Neugeborenen

  3. Sachlich-rechnerische Berichtigung von Leistungen aufgrund nicht "freier Tätigkeit" eines Vertragsarztes in Gemeinschaftspraxis

  4. Sonderbedarf für analytische Psychotherapie

  5. Aufhebung eines Schiedsspruches und Verpflichtung der Neufestsetzung einer Gesamtvergütungsvereinbarung für das Jahr 2002